Trotz guter Wirk­nach­wei­se von Grup­pen­the­ra­pien ist die Einzel­therapie immer noch die häu­figs­te The­ra­pie­form, die ambu­lant durch­ge­führt wird. Dabei fin­det ein psy­cho­the­ra­peu­ti­sches Gespräch „unter vier Augen“ statt. Eine Sit­zung dau­ert 50 Minu­ten. Vor einer The­ra­pie müs­sen min­des­tens 2 und maxi­mal 4 pro­ba­to­ri­sche Sit­zun­gen durch­ge­führt wer­den. Die wei­te­ren The­ra­pie­schrit­te sind antrags­pflich­tig. Die Kurz­zeit­the­ra­pie umfasst bis zu 24 Ein­hei­ten. Danach kann die Kurz­zeit­the­ra­pie in eine Lang­zeit­the­ra­pie umge­wan­delt wer­den. Ins­ge­samt kön­nen bis zu maxi­mal 100 Sit­zun­gen in Ein­zel­be­hand­lung bean­tragt werden.