Trotz guter Wirknachweise von Gruppentherapien ist die Einzeltherapie immer noch die häufigste Therapieform, die ambulant durchgeführt wird. Dabei findet ein psychotherapeutisches Gespräch „unter vier Augen“ statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Vor einer Therapie müssen mindestens 2 und maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Die weiteren Therapieschritte sind antragspflichtig. Die Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Einheiten. Danach kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Insgesamt können bis zu maximal 100 Sitzungen in Einzelbehandlung beantragt werden.